Bitte beachten Sie, dass die Sekretariate und Messmittelannahmen der sächsischen Eichämter ab Montag, 23.12.2024, bis einschließlich Freitag, 03.01.2025, nicht besetzt sind. Ab Montag, 06.01.2025, stehen wir Ihnen gern wieder wie gewohnt zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Regionale Zuständigkeit Eichamt Chemnitz:
Kreisfreie Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis (alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Annaberg, alle Gemeinden des bisherigen Mittleren Erzgebirgskreises, alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Stollberg), Landkreis Mittelsachsen (alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Freiberg, alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Mittweida), Landkreis Zwickau (alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Chemnitzer Land)