Aktuelle Informationen
Aktuelles vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen zum Thema Konformitätsbewertung:
Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen unterhält eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (KBS) mit der Kennnummer 0115. Diese führt Konformitätsbewertungen im Rahmen unterschiedlicher Konformitätsbewertungsprogramme durch. Das Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle umfasst Konformitätsbewertungen nach folgenden Programmen:
Eine Übersicht über das gesamte Leistungsangebot der KBS 0115 finden Sie hier.
Mehr zum Thema Konformitätsbewertungen sowie zum Ablauf eines Konformitätsbewertungsverfahrens mit der KBS 0115 erhalten Sie unter Weiterführende Informationen.
Konformitätsbewertungsstelle 0115
Leiter: Herr Ruscher
Besucheradresse:Telefon: +49 351 4780-30
E-Mail: Schreiben Sie eine Nachricht.
Montag - Donnerstag:
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen und die zur Bestimmung der folgenden Messgrößen dienen:
Auf Grund wesentlicher Änderungen im Eichrecht wurde zum 01.04.2016 in Sachsen das bisherige Verfahren der behördlichen "Ersteichung" von neuen bzw. erneut in Kfz eingebauten Taxametern/Fahrpreisanzeigern und Wegstreckenzählern auf ein privatrechtliches Konformitätsbewertungsverfahren (KBV) umgestellt.
Aktuelles vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen zum Thema Konformitätsbewertung: