Aktuelle Informationen
Aktuelles vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen zum Thema Konformitätsbewertung:
Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Thematik Konformitätsbewertung.
Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen unterhält eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle mit der Kennnummer 0115. Diese führt Konformitätsbewertungen im Rahmen unterschiedlicher Konformitätsbewertungsprogramme durch. Das Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle umfasst Konformitätsbewertungen nach folgenden Programmen:
Detaillierte Auflistung aller Leistungsbereiche der Konformitätsbewertungsstelle 0115.
Konformitätsbewertungsstelle 0115
Leiter: Herr Marco Ruscher
Besucheradresse:Telefon: +49 351 4780-431
E-Mail: Schreiben Sie eine Nachricht.
Montag - Donnerstag:
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen und die zur Bestimmung der folgenden Messgrößen dienen:
Auf Grund wesentlicher Änderungen im Eichrecht wurde zum 01.04.2016 in Sachsen das bisherige Verfahren der behördlichen "Ersteichung" von neuen bzw. erneut in Kfz eingebauten Taxametern/Fahrpreisanzeigern und Wegstreckenzählern auf ein privatrechtliches Konformitätsbewertungsverfahren (KBV) umgestellt.
Aktuelles vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen zum Thema Konformitätsbewertung: