Eich-Behörde Sachsen in Leichter Sprache
Der Staats-Betrieb für Mess- und Eich-Wesen stellt sich vor
Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite
von der Eich-Behörde Sachsen in Leichter Sprache.
Die Eich-Behörde Sachsen heißt:
Staats-Betrieb für Mess- und Eich-Wesen.
Das ist ein schwerer Name.
Deshalb sagen wir Eich-Behörde.
Auf unserer Seite finden Sie diese Informationen:
Warum gibt es eine Eich-Behörde
Viele Geräte messen Dinge.
Manche Geräte messen die Länge von einem Gegenstand.
Manche Geräte messen das Gewicht
von einem Gegenstand.
Alle diese Geräte zum Messen heißen Mess-Geräte.
Eine Waage beim Fleischer ist so ein Mess-Gerät.
Mess-Geräte messen manchmal falsch.
Das ist nicht gut.
Mess-Geräte müssen deshalb regelmäßig geprüft werden.
Ob sie richtig messen.
Und ob sie gut funktionieren.
Im Gesetz steht:
Manche Mess-Geräte müssen geeicht werden.
Zum Beispiel: Wenn sie in einem Geschäft stehen.
Das Gesetz heißt: Mess- und Eich-Gesetz.
Das Gesetz muss eingehalten werden.
Die Eich-Behörde überwacht das.
Bei der Eich-Behörde arbeiten viele Menschen.
Diese Menschen eichen die Mess-Geräte.
Was bedeutet eichen?
Eichen bedeutet:
Ein Mess-Gerät wird überprüft.
Ob das Mess-Gerät richtig misst.
Manchmal zeigt ein Mess-Gerät etwas Falsches an.
Das ist schlecht.
Dann muss ein neues Mess-Gerät verwendet werden.
Meistens stimmt alles.
Dann bekommt das Mess-Gerät
ein Kennzeichen.
Das Kennzeichen klebt auf dem Mess-Gerät.
Auf dem Aufkleber steht:
Das Mess-Gerät ist geeicht.
Das Kennzeichen gilt nur für eine bestimmte Zeit.
Diese Zeit nennt man Eich-Frist.
Nach dieser Frist muss die Eich-Behörde das Mess-Gerät wieder eichen.
Mess-Geräte haben unterschiedliche Eich-Fristen.
Die stehen in einem Gesetz.
Im Gesetz steht
- Für welches Mess-Gerät gilt die Eich-Frist.
- Wie lang ist die Eich-Frist.
Warum muss die Eich-Behörde eichen?
Sehr viele Menschen gehen einkaufen.
Zum Beispiel im Supermarkt.
Diese Menschen heißen Verbraucher.
Im Supermarkt gibt es Waagen.
Zum Beispiel beim Obstregal.
Die Waagen bestimmen das Gewicht.
Das Gewicht bestimmt den Preis.
Zum Beispiel:
Eine schwere Wasser-Melone kostet viel.
Eine leichte Wasser-Melone kostet weniger.
Stellen Sie sich vor:
Die Waage zeigt zu viel an.
Dann kostet die Melone mehr.
Und die Verbraucher müssen mehr bezahlen.
Das ist falsch.
Geeichte Waagen zeigen das richtige Gewicht an.
So zahlen die Verbraucher nicht zu viel.
Das ist gut für die Verbraucher.
Deshalb sagt man:
Die Eich-Behörde schützt die Verbraucher.
Ihre Küchen-Waage zuhause wird nicht geeicht.
Denn Ihre Küchen-Waage steht nicht in einem Geschäft.
Geeichte Mess-Geräte sind auch wichtig für Unternehmen.
Geeichte Mess-Geräte sorgen für gleiche Bedingungen.
Das ist gerecht.
Man sagt deshalb auch:
Die Eich-Behörde sorgt für einen gerechten Wettbewerb.
Zum Beispiel an der Tank-Stelle:
Wenn Kunden Benzin tanken.
Das Benzin kommt aus einer Zapf-Pistole.
Die Zapf-Pistole ist geeicht.
Das heißt: Die Zapf-Pistole misst genau.
Das ist gut für den Verkäufer.
Denn er gibt nicht zu viel Benzin ab.
Und das ist gut für den Kunden.
Denn er bezahlt nicht zu viel.
Wer sind wir?
Deutschland hat 13 Eich-Behörden.
Eine davon ist in Sachsen.
Das sind wir.
Wir heißen: Staats-Betrieb für Mess- und Eich-Wesen.
Die Abkürzung lautet: SME.
Die Eich-Behörde gehört zum Sozial-Ministerium von Sachsen.
Das bedeutet: Die Eich-Behörde ist eine nach-geordnete Behörde.
Informationen über das Sozial-Ministerium in Leichter Sprache
finden Sie hier.
So ist die Eich-Behörde von Sachsen aufgebaut
Die Eich-Direktion leitet die Eich-Behörde.
Die Eich-Direktion befindet sich in Dresden.
Die Eich-Behörde hat viele Aufgaben.
Die Eich-Direktion verwaltet diese Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Eichen von Waagen
- Eichen von Zapf-Pistolen an der Tank-Stelle
- Eichen von E-Lade-Säulen zum Aufladen von Elektro-Autos
- Überwachen von Arzt-Praxen
- Aufsicht über Prüf-Stellen
- Kontrolle von Fertig-Packungen.
Fertig-Packungen sind fertig verpackte Waren.
Zucker oder Kekse werden zum Beispiel als Fertig-Packung
verkauft.
Es gibt einen Film über diese Aufgaben.
Den Film finden Sie: hier.
Der Film ist nicht in Leichter Sprache.
Die Eich-Direktion verteilt diese Aufgaben.
Zum Beispiel an die Eich-Ämter.
Die Eich-Ämter bearbeiten die Aufgaben.
Sachsen hat 4 Eich-Ämter.
Die Eich-Ämter sind in:
- Dresden
- Leipzig
- Chemnitz
- Zwickau
In Löbau gibt es eine Eich-Stelle.
Sie gehört zum Eich-Amt Dresden.
Das Eich-Amt Chemnitz hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/eichamt-chemnitz.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Das Eich-Amt Dresden hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/eichamt-dresden.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Das Eich-Amt Leipzig hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/eichamt-leipzig.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Das Eich-Amt Zwickau hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/eichamt-zwickau.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Eich-Stelle Löbau hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/eichstelle-loebau.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Eich-Behörde hat auch eine Konformitäts-Bewertungs-Stelle.
Die Konformitäts-Bewertungs-Stelle hat diese Aufgabe:
Sie prüft die Konformität von neuen Mess-Geräten.
Zum Beispiel: Wenn die Mess-Geräte in einem Geschäft stehen sollen.
Konformität bedeutet:
Alle Regeln für die neuen Mess-Geräte werden eingehalten.
Zum Beispiel die Regeln aus dem Gesetz.
Die Prüfungen sind sehr wichtig.
Die Prüfungen schützen die Verbraucher.
Nur geprüfte Mess-Geräte dürfen verkauft werden.
Denn neue Mess-Geräte müssen richtig messen.
Unsere Konformitäts-Bewertungs-Stelle hat die Nummer: 0115.
Die Konformitäts-Bewertungs-Stelle hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/kbs.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Manche Mess-Geräte werden kalibriert.
Das geht so:
Wir führen mit einem Mess-Gerät verschiedene Messungen durch.
Dann vergleichen wir die Mess-Werte von diesem Gerät
mit den richtigen Mess-Werten.
Vielleicht gibt es dabei Unterschiede.
Die Unterschiede heißen Abweichungen.
Die Abweichungen schreiben wir auf.
Diese Arbeit machen wir in unserem Kalibrier-Laboratorium.
Ein Laboratorium ist das gleiche wie ein Labor.
Unser Labor ist zertifiziert.
Das bedeutet:
Unser Labor arbeitet in sehr guter Qualität.
Unser Labor beachtet alle Regeln.
Dafür hat das Labor ein Zertifikat bekommen.
Unser Zertifikat ist ein Nachweis mit einer Nummer.
Das Labor hat die Nummer: D-K-15137-01-00.
Unser Kalibrier-Laboratorium hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/kalibrierlaboratorium.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Für Mess-Geräte gibt es viele Regeln.
Die Regeln stehen zum Beispiel:
- in Richt-Linien und Verordnungen der Europäischen Union
- im Mess- und Eich-Gesetz
Das Mess- und Eich-Gesetz gilt in ganz Deutschland. - in der Mess- und Eich-Verordnung
Die Mess- und Eich-Verordnung gilt in ganz Deutschland.
Die Markt-Überwachungs-Stelle überwacht alle diese Regeln.
Ob alle diese Regeln eingehalten werden.
Zum Beispiel bei Mess-Geräten oder bei Fertig-Packungen.
Die Markt-Überwachung hat eine eigene Internet-Seite:
https://www.eichamt.sachsen.de/marktueberwachung.html
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Kontakt zur Eich-Behörde von Sachsen
Haben Sie Fragen zu unserer Arbeit?
Wir beantworten Ihre Fragen gern.
Sie können uns gern schreiben.
Das ist die Anschrift:
Staats-Betrieb für Mess- und Eichwesen
Hohe Straße 11
01069 Dresden
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
eichdirektion@sme.sachsen.de
Sie können uns auch anrufen:
Die Telefonnummer ist:
0351 4780 30
Sie können uns auch besuchen.
Das sind unsere Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag:
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Am Eingang ist eine Treppe.
Es gibt leider keine Rampe für Rollstuhl-Fahrer.
Es gibt auch keinen Fahrstuhl.
Informationen zur Barriere-Freiheit und zum Heraus-Geber
Unsere Internet-Seite heißt: www.eichamt.sachsen.de.
Alle sollen diese Internet-Seite verstehen.
Das heißt:
Unsere Internet-Seite soll barriere-frei sein.
Unsere Internet-Seite hat Unter-Seiten.
Die Unter-Seiten haben viele Inhalte.
Viele der Inhalte sind schon barriere-frei.
Aber manche Inhalte sind noch nicht barriere-frei.
Noch nicht barriere-frei sind:
- manche PDF-Dateien
- Landkarten
- manche Videos
- manche Bilder
Diese Inhalte überarbeiten wir.
Damit sie bald barriere-frei sind.
Viele Inhalte können Sie sich vorlesen lassen.
Das geht ganz einfach:
Auf jeder Seite befindet sich ein Bild.
Das Bild ist oben rechts.
Auf dem Bild ist ein Lautsprecher.
Neben dem Bild steht:
Seite vorlesen.
Klicken Sie darauf.
Dann hören Sie den Inhalt von dieser Seite.
Es gibt eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Die Erklärung finden Sie: hier.
Diese Erklärung ist nicht in Leichter Sprache.
Heraus-Geber
Der Staats-Betrieb für Mess- und Eich-Wesen hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Den Text haben Anne-Kristin Kausch, André Uhlemann und Steven Wallner geprüft. Sie arbeiten beim Verein Leben mit Handicaps e.V.
Bilder
Die Bilder haben erstellt:
- Staats-Betrieb für Mess- und Eichwesen
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Einige Bilder sind von der Seite pixabay.com.