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Verbraucher

Mit dem gesetzlichen Messwesen kommt der Mensch bereits mit seinem ersten Lebenstag in Berührung. Denn das Gesetz verlangt nicht nur die Angabe des genauen Zeitpunktes der Geburt, sondern auch Angaben über Größe und Gewicht des Neugeborenen. Zu diesen drei Messgrößen – Zeit, Länge und Masse – kommen im Laufe des Lebens weitere hinzu.

Im Alltag gibt es vielfältige Berührungspunkte mit dem Messwesen: Angefangen beim Einkauf im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt, über das Ausschankmaß im Biergarten oder auf dem Weihnachtsmarkt, bis hin zum Zapf- oder Ladepunkt beim Tanken von Kraftstoff bzw. Laden von Elektromobilen – Messgeräte spielt eine entscheidende Rolle in vielen Alltagssituationen. Erfahren Sie mehr über Ihre alltäglichen Berührungspunkte mit dem Eichwesen.

Sicherheit und Vertrauen: Die Bedeutung des Eichrechts für Verbraucher

Auf einer Waage an einem Stand für schokolierte und karamellisierte Mandeln, Früchte und Kaffeebohnen steht ein 500-Gramm-Prüfgewicht. Die Anzeige zeigt 0,500 kg. Neben der Anzeige klebt ein grünes „geeicht bis 2024“-Kennzeichen. © SME

Das Eichrecht schützt Käufer von Waren und Dienstleistungen, deren Wert auch durch Messwerte bestimmt wird. Egal, ob es um die Versorgung von Dienstleistungen oder Produkte geht: Durch die Arbeit der Eichbehörden und Prüfdienste kann darauf vertraut werden, dass die gemessenen Ergebnisse korrekt sind.

Mit anderen Worten: Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor unrichtigen Messungen. Damit Sie nur das bezahlen, was Sie auch bekommen, zählen – neben der Eichung von Messgeräten – auch die Markt- und Verwendungsüberwachung zu unseren Kernaufgaben.

Verbraucherschutz durch Marktüberwachung von Fertigpackungen

Supermarkt-Regal mit vielen verschiedenen Chipstüten © pxhere

Wussten Sie, dass

  • das Eichamt den Inhalt von Fertigpackungen beim Hersteller oder Händler überprüft?
  • das Eichamt prüft, ob die Fertigpackung eine Täuschungspackung ist?
  • das Eichamt andere Verkaufseinheiten prüft, wie z. B. offene Packungen, unverpackte Backwaren, Verkaufseinheiten ohne Umhüllung?
  • das Eichamt prüft, ob bei losen Waren das Verpackungsmaterial mit gewogen und zum Preis der Ware verkauft wird (Brutto für Netto)?

Kurz gesagt: Alles, was Sie verpackt einkaufen!

Anders gesagt:

  • alle Erzeugnisse in Verpackungen,
  • abgefüllt und verschlossen in Abwesenheit des Käufers.

Das sind nicht nur

  • Mehl, Zucker, Salz,
  • Saftpacks, Bierflaschen,
  • abgepackte Wurst, Fleisch,
  • Brote

sondern auch

  • Reinigungsmittel, Farbendosen,
  • Kohlensäcke, Erdbeerschälchen,
  • Zahnpasta, Schuhcremetuben.
Cremedose und deren Umverpackung der Marke Charlotte Meetzen: Bei der Cremedose sind die Firmenangaben und die Volumenangabe (50 ml e) durch eine rote Markierung hervorgehoben
Cremedose und ihre Umverpackung  © SME

Angaben, Aufschriften, Zeichen

  • Nennfüllmenge/Schriftgröße richtig?
  • »e«-Zeichen zulässig nur bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen ab 5 Gramm oder 5 Milliliter bis kleiner gleich 10 Kilogramm oder 10 Liter! Mindesthöhe = 3 Millimeter
  • Herstellerangabe

Ist die tatsächliche Füllmenge in Ordnung?

Ein Verdacht auf Täuschungspackung besteht, wenn Sie nach Öffnen über deren Füllmenge enttäuscht sind. Um das zu umgehen, empfehlen wir Ihnen vor dem Kauf zu prüfen, ob 

  • die Packung durchsichtig ist oder ein Sichtfenster hat, mit dessen Hilfe Sie die Füllmenge abschätzen können.
  • es eine Möglichkeit der Vorführung der Packung gibt, z. B. durch ein Muster.
  • auf der Packung ein Hinweis steht, wie wenig/viel enthalten ist. 

Bei gravierenden Täuschungen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer zuständigen Eichbehörde. 

Form und Größe von Verpackungen beeinflussen unbewusst Kaufentscheidungen. Große und schwere Verpackungen täuschen mehr Inhalt vor.

Tricks der Hersteller, um mehr Inhalt in Verpackungen vorzutäuschen:

Grafische Darstellung der Verpackung einer Cremedose. Oben und rechts in der äußeren Umhüllung ist unbefüllter Hohlraum. Der Deckel der Cremedose sorgt ebenfalls für Erzeugnis-freien Raum. Unter dem Produkt ist ein Hohlboden markiert.
  • Leerräume in undurchsichtigen Packungen,
  • übergroße Verschlüsse und Deckel,
  • Hohlböden,
  • doppelte Wandungen,
  • Podeste in Umverpackungen,
  • geschickte Anordnung von Etiketten, z. B. Folien mit Logos, die bei Packungen mit Fenstern Leerräume abdecken,
  • extraschweres Verpackungsmaterial z. B. Glastiegel, Glasflaschen für Kosmetikartikel,
  • Nachfolgeerzeugnisse mit geringerer Nennfüllmenge bei täuschend ähnlicher oder gleicher Hauptschauseite (weniger Inhalt bei gleich gebliebenem Preis). Die Täuschung erkennt nur, wer die alte Packung noch besitzt!

Beispiele für Täuschung der Verbraucher durch Packungsgestaltung

Foto einer Fertigpackung mit einer Zubereitung für Buchweizen-Karotten-Bratlinge. Die Packverpackung ist zur Hälfte aufgerissen. Man sieht im Inneren eine viel kleinere Tüte als die Verpackung. Das Erzeugnis selbst nimmt nur ca. 50% der Verpackung ein. © SME
Hohl- und Freiräume in undurchsichtigen Packungen

In undurchsichtigen Packungen befinden sich verhältnismäßig große Leerräume. Auf dem Bild ist eine solche Täuschungspackung mit einem sehr großen Hohlraum dargestellt.

Der Verbraucher kauft teure Luft.


 

Zwei gleich große Pillendosen nebeneinander. Ein Pfeil zeigt: gleiche Verpackungsgröße. Ein zweiter Pfeil zeigt zu den zwei unterschiedlichen Füllmengen-Angaben auf den Etiketts (einmal 750 Gramm und einmal 900 Gramm). © SME
Gleiche Verpackung, weniger Inhalt

Nachfolgeerzeugnisse mit geringerer Nennfüllmenge bei täuschend ähnlicher oder gleicher Hauptschauseite

Nennfüllmenge von 900 g auf 750 g reduziert

Fotomontage von acht Pringles-Dosen nebeneinander. Unter jeder Dose steht die enthaltende Menge. Über den Dosen verläuft ein Liniendiagramm mit Tendenz nach oben. Ebenfalls sieht man Grundpreis-Angaben. Die letzte Dose ist markiert mit „90% teurer“. © vzhh
Entwicklung der Folgepackungen von 2006 bis 2022

2006 kosteten 200 g 1,59 €

2022 kosteten 185 g 2,79 €

Preissteigerung 90 Prozent.

Zwei gleichgroße Pringles-Packungen nebeneinander. Links das „Alte Produkt“ mit 2,59 € bei einer Nennfüllmenge von 200 Gramm. Rechts das „Neue Produkt“ “ mit 2,79 € bei einer Nennfüllmenge von 185 Gramm. An der rechten Packung ist ein Button „Preis + 17%“ © vzhh
Folgepackung mit geringerer Nennfüllmenge

Altes Produkt: Nennfüllmenge von 200 g
Preis 2,59 €

Neues Produkt: Nennfüllmenge von 185 g
Preis 2,79 €

Preissteigerung 17 Prozent

Was ist eine Täuschungs- oder Mogelpackung? 

Kurz gesagt: Alles was Sie täuscht!

Anders gesagt: Packungen, die so gestaltet und befüllt sind, dass sie eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.

Nach den Forderungen des Mess- und Eichgesetzes müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.

Wie schützt sich der Verbraucher vor Täuschungspackungen?

Etikett auf einer Schale Feinkostsalat im Supermarkt. Aufgedruckt ist unter anderem das Gewicht (0,150 Kilogramm), der Preis (14,90 € je Kilo) und der Prodruckpreis (2,24 €). Die zusätzliche Aufschrift 1 kg = 14,90 € ist rot unterstrichen.
Grundpreisangabe auf einer Packung Feinkostsalat 

So schützen Sie sich selbst vor Täuschungspackungen:

  • Inhaltsangaben/Füllmengen vergleichen.
  • Grundpreise (Preise pro Kilogramm, Liter oder Stück) vergleichen.
  • Kaufentscheidungen nicht von der Größe der Verpackung abhängig machen.
  • Bei Sonderangeboten prüfen, ob die gleiche Menge wie bisher zu »Normalpreiszeiten« angeboten wird.
  • Bei gravierenden Täuschungen das Eichamt benachrichtigen.

Warum ist es wichtig, dass das Nettogewicht der Ware gewogen wird?

Wird die Ware inklusiv Verpackung abgewogen, kaufen Sie statt Wurst Pappe, statt Käse Polystyrol und statt Salat Plastik. Das heißt, immer wenn Sie bei losen Waren das Verpackungsmaterial mit gewogen und zum Preis der Ware berechnet bekommen, dann kaufen Sie »Brutto für Netto«. In jedem Fall zahlen Sie zu viel.

Wussten Sie, dass der Handel gesetzlich verpflichtet ist, beim Verkauf von losen Waren das Nettogewicht der Ware als Preisgrundlage zu verwenden?

Nutzung der Tara-Taste, um das Gewicht der Verpackung vor der Wägung abzuziehen

Bildfolge zum korrekten Tara-Abzug: 1.: Verpackung auf Waage, diese zeigt 10 Gramm. 2.: Tara-Taste wird gedrückt. 3.: Verpackung auf Waage, die zeigt 0 Gramm an. 4.: Ware in der Verpackung, Waage zeigt 100 Gramm an.
Anleitung zur Tara-Nutzung, um die Waage auf Null zu stellen und das Gewicht der Verpackung vor der Wägung abzuziehen.  

Das Gewicht des Verpackungsmaterials muss vor dem Abwiegen Ihrer Waren vom Verkaufspersonal an der Waage eingegeben bzw. abgezogen worden sein. Das ist das gleiche Prinzip wie beim Backen zuhause: Bevor Sie eine Zutat abwiegen, drücken Sie die Tara-Taste, damit das Gewicht der Rührschüssel nicht berücksichtigt wird. 

Diese Vorgaben gelten selbstverständlich auch an der Supermarktkasse mit integrierter Waage: Viele solcher Kassenwaagen verfügen über eingespeicherte Festtara-Werte. Das heißt, das Gewicht verschiedener Verpackungsmaterialien (Papier, Tüten, Becher) wird beim Wiegen automatisch abgezogen. Auch bei Selbstbedienungswaagen muss die Möglichkeit bestehen, das Gewicht des Verpackungsmaterials (z. B. Schälchen an Salatbars, Tüten an der Obsttheke) zu berücksichtigen.

Tipps für Ihren nächsten Einkauf von losen Waren bzw. zum korrekten Wiegen

Foto einer Kunden-Wage im Supermarkt. Auf der Waage steht ein leerer Becher. Das Display zeigt 0 Gramm. Darunter sind vier Klickflächen zum Antippen, welche Ware man wiegen möchte. Im Hintergrund sieht verschiedene Süßigkeiten zum losen Verkauf. © SME
  • Beobachten Sie einmal den Wägevorgang und reklamieren Sie diesen, falls das Verpackungsgewicht nicht abgezogen wurde. 
  • Achten Sie darauf, dass an der Supermarktkasse beim Abwiegen mehrerer Verkaufseinheiten der gleichen Ware jede separat verwogen wird. 
  • Nutzen Sie bei Selbstbedienungswaagen die zur Verfügung stehenden Tara-Tasten oder lassen Sie sich vom Verkaufspersonal helfen.
  • Wiegen Sie offene Verpackungen nach.

Bedeutung des Mess- und Eichwesens im Alltag

Fertigpackungen im Supermarkt: Weniger drin als draufsteht | SWR Marktcheck

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