Marktkontrolle auf dem Europäischen Bauernmarkt
Die sächsische Eichbehörde führte am 17.03.2025 eine Marktkontrolle auf dem 29. Europäischen Bauernmarkt in Plauen durch. 26 Händler wurden auf die Einhaltung eichrechtlicher Vorschriften geprüft.
Die sächsische Eichbehörde führte am 17.03.2025 eine Marktkontrolle auf dem 29. Europäischen Bauernmarkt in Plauen durch. 26 Händler wurden auf die Einhaltung eichrechtlicher Vorschriften geprüft.
Kürzlich wurde im Rahmen einer Eichung eine bemerkenswerte Rarität begutachtet: eine gusseiserne Tafelwaage aus den 1940er Jahren mit einer Höchstlast von 15 Kilogramm.
Mit Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung am 01.01.2025 wurde die Zahl der von der Eichpflicht ausgenommenen Messgeräte gemäß § 5 Mess- und Eichverordnung (MessEV) erweitert.
Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Messgeräten möchten wir auf eine häufig gestellte Verbraucherfrage hinweisen und darauf eingehen, warum auf manchen Messgeräten noch »geeicht bis 2024« steht.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV entfällt seit dem 1. Januar 2025 die bisherige Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG).
Was wäre die Adventszeit ohne einen Besuch auf dem Weihnachtsmarkt?! Wussten Sie, dass die sächsische Eichbehörde auch hier wieder im Sinne des Verbraucherschutzes unterwegs ist?
Vor der Eröffnung der sächsischen Weihnachtsmärkte prüfte die Konformitätsbewertungsstelle des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen Ausschankmaße auf Einhaltung eichrechtlicher Vorgaben.
Mit der verpflichtenden Anwendung der überarbeiteten TR-G 9 gehen einige Änderungen der bisherigen Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme und Verwendung von Mengenumwertern für Gas einher.
Am 24.09.2024 informierte sich Staatssekretärin Dagmar Neukirch als Vorsitzende des Verwaltungsrates des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen über personelle und technische Neuerungen.
Zusätzlich zur regelmäßigen Eichung von Tankwagen zur Heizöl-Lieferung führen die zuständigen Eichbehörden stichprobenartige Überwachungen der Messanlagen durch.
Die jährliche Nebenkostenabrechnung einen Überblick über Verbrauchskosten. Versorgungsmessgeräte unterliegen Eichpflicht, wobei die Eichfrist per Stichprobenverfahren verlängert werden kann.
Am Sonntag, dem 4. August 2024, fand der Tag des offenen Regierungsviertels in Dresden statt.
Wenn Messwerte als Grundlage für die Berechnung eines Verkaufspreises dienen, unterliegen die genutzten Messgeräte normalerweise der Eichpflicht. Mitunter sind Messgeräte jedoch davon ausgenommen.
Die sächsische Eichbehörde besuchte am 11.03.2024 den Europäischen Bauernmarkt in Plauen. Im Rahmen einer Marktkontrolle wurden insgesamt 29 Standbetreiber eichrechtlich überprüft.
Seit 1. Februar 2024 gelten Änderungen im MessEG und MessEV, die eine unbefristete Eichfrist für Kommunikationseinheiten intelligenter Messsysteme festlegen.
Die sächsische Eichbehörde führt jedes Jahr Füllmengenkontrollen bei Stollenbäckern durch, um zu überprüfen, ob in Stollenpackungen auch so viel von dem weihnachtlichen Gebäck drin ist, wie angegeben.
Die sächsische Eichbehörde hat die Überprüfung der ersten Wasserstoff-Tankstelle in Sachsen abgeschlossen und deren Konformität mit eichrechtlichen Anforderungen bestätigt.
Hersteller, die zum Inverkehrbringen ihrer Messgeräte auf Übergangsvorschrift laut § 62 Absatz 2 Satz MessEG zurückgreifen, können dies nur noch bis zum 31.12.2024 tun.
Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf 6 Jahre (Wärme- und Warmwasserzähler bisher 5 Jahre).
Mit zwei Elektrofahrzeugen der neuesten Generation und neuen Ladesäulen am Eichamt Dresden wird der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) zum Vorreiter der Elektromobilität in Sachsen.
04.10.2022 – Die Übergangsvorschrift des § 62 Absatz 2 Satz 1 MessEG sieht vor: »Bei Messgeräten, deren Bauart bis zum 31. Dezember 2014 nach § 16 der Eichordnung in der bis dahin geltenden Fassung zugelassen worden ist, wird vorbehaltlich des Satzes 2 bis zum Ende der Wirksamkeit der Zulassung, spätestens bis zum 31. Dezember 2024 unwiderleglich davon ausgegangen, dass die Bauart die für diese Messgeräte geltenden wesentlichen Anforderungen des § 6 Absatz 2 einhält.«
Hersteller, die zum Inverkehrbringen ihrer Messgeräte auf diese Übergangsvorschrift zurückgreifen, d. h. im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren eine nationale Bauartzulassung nach altem Eichgesetz nutzen, um die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen des § 6 Absatz 2 nachzuweisen, können dies nur noch bis zum 31.12.2024 tun.
Für Kunden (Hersteller) der Konformitätsbewertungsstelle des SME kann dies bei Modul-F-Verfahren zutreffend sein, wenn anstelle einer Baumusterprüfbescheinigung eine bereits bis zum 31.12.2014 ausgestellte Bauartzulassung herangezogen wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine eigene Bauartzulassung handelt oder um eine Bauartzulassung, die für einen Produzenten ausgestellt ist.
Sollen nach dem 31.12.2024 weiterhin Messgeräte in den Verkehr gebracht werden, müssen diese Hersteller oder Produzenten dann für das nachfolgende Modul-F-Verfahren über eine Baumusterprüfbescheinigung verfügen, d. h. es ist eine Baumusterprüfung (Modul B) erforderlich.
Betroffene Kunden (Hersteller) sollten dies berücksichtigen und sich frühzeitig um das Erwirken einer Baumusterprüfbescheinigung bemühen.
Für bereits in Verkehr gebrachte Messgeräte hat das Ende der Übergangsvorschrift keine Relevanz.
Mit der Verlängerung von Eichfristen wird eine Empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages umgesetzt. Damit haben diese Verbrauchsmessgeräte künftig eine einheitliche Eichfrist von 6 Jahren, womit auch die Austauschtermine der Zähler vereinheitlicht werden können. Die Hinweismarken »Geeicht bis ...« der bereits eingebauten Geräte werden nicht gewechselt.
Vorrangig werden die Fahrzeuge für die erforderlichen Aufgaben bei der Eichung von Elektroladesäulen eingesetzt, was eine deutlich effektivere Arbeitsweise als bisher gestattet. Um in ganz Sachsen strukturiert und schnell handlungsfähig zu sein, wird nicht nur vom Standort in Dresden, sondern zeitnah auch vom Eichamt Zwickau aus gestartet. Die bereits vorhandenen Prüfausrüstungen für die messtechnischen Tätigkeiten werden nun durch die Anschaffung der beiden Elektromobile komplettiert.
Zukünftig sollen die beiden Fahrzeuge neben dem Anwendungsbereich E-Ladesäule auch für weitere Aufgaben im Sinne des Verbraucherschutzes zum Einsatz kommen. Sich bietende Synergieeffekte sollen erschlossen und genutzt werden. Wichtig hierfür ist die positive Einstellung der Beschäftigten. Die anfängliche Zurückhaltung gegenüber der neuen und ungewohnten Kfz-Technik wandelte sich bei den ersten Probefahrten mit den dynamischen Fahrzeugen schon nach wenigen Kilometern in Begeisterung.