14.02.2025

Eichung historischer Handelswaagen

Historische Waage: gusseiserne, schwarze Tafelwaage. In der Mitte ist 15 kg eingeprägt. Darüber klebt das grüne Eichkennzeichen "geeicht bis 2029". Neben der Waage stehen einige unterschiedlich große Handelsgewichte.

Kürzlich wurde im Rahmen einer Eichung eine bemerkenswerte Rarität begutachtet: eine gusseiserne Tafelwaage aus den 1940er Jahren mit einer Höchstlast von 15 Kilogramm.

Das älteste nachweisbare Eichkennzeichen auf diesem mechanischen Messgerät stammt aus dem Jahr 1945. Das lässt darauf schließen, dass die Waage bereits seit 1941 im Einsatz ist. Trotz ihres hohen Alters misst die Waage mit sehr hoher Präzision und erfüllt alle eichrechtlichen Anforderungen.

Während viele andere Waagen-Bauarten regulär alle zwei Jahre geeicht werden müssen, gilt für nichtselbsteinspielende Handelswaagen – also mechanische Waagen ohne Anzeige – eine längere Eichfrist von vier Jahren. Dies ist in Anlage 7 zu § 34 Absatz 1 Nummer 1 Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgeschrieben.

Im Vergleich zu modernen Waagen weist diese Bauart eine weitere Besonderheit auf: Das Gewicht der Waren wird durch den Ausgleich mit aufgelegten Handelsgewichten ermittelt. Daher werden auch diese Gewichte alle vier Jahre geeicht, da sie als Prüfgewichte exakt ihrem Nennwert entsprechen müssen.

Präzision über Jahrzehnte

Es ist keine Seltenheit, dass mechanische Waagen über Jahrzehnte hinweg mit hoher Genauigkeit arbeiten und daher die Eichung in den meisten Fällen erfolgreich bestehen. Ihre robuste Bauweise und einfache Mechanik sorgen für eine langfristige Funktionsfähigkeit. Ähnliche mechanische Handelswaagen sind auch heute noch weit verbreitet und finden sich insbesondere auf Jahrmärkten, etwa beim Verkauf von gebrannten Mandeln. Auch dort erfolgt die Wägung mittels geeichter Handelsgewichte als Messmittel.

Der Fall dieser historischen Waage verdeutlicht eindrucksvoll, wie präzise und langlebig mechanische Messgeräte sein können – vorausgesetzt, sie werden sachgemäß verwendet und ordnungsgemäß aufgestellt. Dies wird durch regelmäßige Eichungen bestätigt, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein können, dass ihre Ware korrekt gewogen wird. Auch wenn dabei – je nach Anzahl und Kombination der vorhandenen Gewichte – die präzise Bestimmung einzelner Warenmengen eine gewisse Herausforderung darstellen kann.

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