31.03.2025

Neue Entgeltregelung ab 1. April 2025

Draufsicht auf einen Ausschnitt des Dokumentes der Entgeltregelung des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen. Zu erkennen sind das Logo mit Absenderfahne, die Überschrift und Abschnitt 1: Regelungsgegenstand
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Am 1. April 2025 tritt die aktualisierte Fassung der Entgeltregelung des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen Sachsen in Kraft. Sie gilt für privatrechtliche Dienstleistungen und Leistungen des Staatsbetriebes, die nicht unter die Mess- und Eichgebührenverordnung oder andere Gebührenregelungen fallen.

Die Stundensätze wurden unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung ermittelt und dienen der Kostendeckung. Die neue Fassung ersetzt die zuvor geltende Regelung vom 1. Oktober 2021.

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