Befundprüfung
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass Ihr Versorgungsmessgerät nicht korrekt misst, können Sie bei der zuständigen Eichbehörde oder einer Prüfstelle eine so genannte Befundprüfung beantragen.
Wer darf den Antrag stellen?
Eine Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen eichrechtlichen Vorschriften entspricht.
Wer führt die Prüfung durch?
Befundprüfungen an den hier beschriebenen Messgerätearten können nur von Eichbehörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Die Prüfung ist gebührenpflichtig.
Was ist beim Ausbau zu beachten?
Vor der eigentlichen Befundprüfung an einem Messgerät ist immer eine Aufnahme der Einbausituation des betroffenen Messgerätes vor Ort von einer entsprechend befugten Person durchzuführen und umfänglich zu dokumentieren (Beweisaufnahme). Bei einer nachträglichen Prüfung ist diese erforderliche Beweisaufnahme nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kann auch keine amtliche Prüfung zur Feststellung der Messrichtigkeit mehr erfolgen.
Welche Kosten entstehen?
Grundsätzlich ist für die Befundprüfung eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das Zweifache der jeweils aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr.
Bitte beachten Sie: Die Gebühren hat der Antragsteller zu tragen. Wenn bei einer Befundprüfung festgestellt wird, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, so trägt der Verwender des Messgerätes die Kosten der Befundprüfung, auch wenn er die Befundprüfung nicht beantragt hat.