September 2024 – In Zeiten steigender Energiepreise ist es besonders wichtig, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die korrekte Abrechnung beim Heizöl-Kauf verlassen können. Um sicherzustellen, dass die abgerechnete Menge auch genau der gelieferten entspricht, unterliegen die Messanlagen auf Tankwagen der gesetzlichen Eichpflicht.
Die Arbeit der Eichbehörden leistet somit einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in eine korrekte und transparente Heizölversorgung zu stärken.
Bedeutung der Eichung und Eichfristen von Messanlagen auf Tankwagen
Nur geeichte Messgeräte dürfen im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, da sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Eichung stellt z. B. sicher, dass bestimmungsgemäß verwendete Messgeräte die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen einhalten. Diese liegen für Messanlagen auf Tankwagen bei ± 0,5 %. Dies bedeutet, dass bei einer Lieferung von 3.000 Litern Heizöl die tatsächlich gelieferte Menge immer im Bereich von 2.985 bis 3.015 Litern liegen muss.
Rund 5 % der Messanlagen in Deutschland zeigen bei den Prüfungen formale oder messtechnische Mängel. Diese müssen vor einer erneuten Eichung behoben werden. So werden die Interessen der Kundinnen und Kunden geschützt und Vertrauen in den fairen Handel gestärkt.
Die Eichfrist von Messanlagen auf Tankwagen beträgt abhängig vom Transportgut ein bis zwei Jahre. Unternehmen, die diese Fristen versäumen, riskieren Bußgelder sowie mögliche Einschränkungen im Geschäftsbetrieb. Denn ohne eine gültige Eichung dürfen die Messanlagen auf Tankwagen im geschäftlichen Verkehr nicht weiterverwendet werden.