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Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme

Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme oder Elektrizität erzeugen Messwerte, die unter anderem zur Berechnung von Verbrauchskosten dienen. Deshalb unterliegen diese so genannten Versorgungsmessgeräte der Eichpflicht.

Eichung von Versorgungsmessgeräten

Bedeutung von staatlich anerkannten Prüfstellen

In Deutschland gibt es Millionen Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme oder Elektrizität. Diese Versorgungsmessgeräte werden in Deutschland überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht. Diese Prüfstellen stehen unter staatlicher Rechts- und Fachaufsicht und entlasten als so genannte beliehene Unternehmen die Behörden. Das sorgt für einen effizienten Vollzug des Mess- und Eichgesetzes. Träger der Prüfstellen sind vorwiegend Wasser- und Energieversorgungsunternehmen sowie Hersteller der oben aufgeführten Messgeräte.

Aufgaben der Prüfstellen im Messwesen

Übergreifende Informationen zu Versorgungsmessgeräten

Rechtsgrundlagen

Informationsblätter

Verbraucherinformation zu Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme

Eichfristen

Elektrizitätszähler mit

  • elektronischem Messwerk: 8 Jahre
  • Induktionswerk (mit Läuferscheibe, direkt messend): 16 Jahre
  • elektronischen Zusatzeinrichtungen: 8 Jahre

Aber: Die Eichfrist der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Eichfrist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird. Das heißt: Ihr Zähler kann unter Umständen also „im Dienst“ bleiben, selbst wenn dessen Kennzeichnung auf eine abgelaufene Eichfrist hindeutet. Das hält Aufwand und Kosten für Vermieter und Mieter im Rahmen.

 

Messdifferenzen bei Elektrizitätszählern

Das Bild zeigt, wie Messdifferenzen bei Stromzählern entstehen: Ein Hauptzähler (310 kWh) ist mit drei Unterzählern (je 100 kWh) verbunden. Die Differenz von 10 kWh kann durch Eigenverbrauch der Zähler entstehen. © SME

Eigenverbrauch

Jeder Zähler hat einen Eigenverbrauch an Energie und weist einen Fehler (Messabweichung) auf. Der Eigenverbrauch eines Zählers beträgt, abhängig vom Fabrikat, für einen Wechselstromzähler ca. 13 kWh/Jahr und für einen Drehstromzähler ca. 35 kWh/Jahr.

Oft entsteht eine nicht unerhebliche Differenz bei der Abrechnung der Zählerstände zwischen der Summe aller Einzelzähler gegenüber dem Hauptzähler. Bei Hauptzählern summieren sich die Einzelfehler und die Eigenverbräuche der Unterzähler zu einer messbaren Menge (z. B. Gartenanlagen und Garagen).

Das Bild zeigt die Leerlauf-Hemmung bei Stromzählern: Zwei Läuferscheiben mit rotmarkierten Bereichen, eine links und eine rechts vom Zählerfenster. Darüber stehen die Hinweise „Drehung vor“ bzw. „zurück“. © SME

Leerlauf

Sehr häufig wird bei Elektrizitätszählern ein »Leerlauf« beobachtet, der aber seine Gründe hat:
Die Zählerscheibe dreht sich, obwohl kein Verbrauchgerät eingeschaltet ist. Geräte in Standby verbrauchen auch Energie.

Für eine korrekte Abrechnung sind Zählerscheiben mit einer so genannten Leerlauf-Hemmung ausgestattet. Liegt nur die Netzspannung am Zähler, ohne dass Strom fließt, wird die Scheibe automatisch in eine Ruheposition gedreht (zufallsbedingt vorwärts oder rückwärts). Im Durchschnitt wirkt diese Automatik neutral auf den Stand des Zählwerks des Zählers. Bei der weit überwiegenden Zahl von Zählern ist die Ruheposition die, bei der die Marke auf der Läuferscheibe im Fenster des Zählers zu sehen ist.

Eichfrist

  • Balgengaszähler (G 6 und kleiner): 8 Jahre
  • elektronische Zusatzeinrichtungen: 8 Jahre

Aber: Die Eichfrist der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Eichfrist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird. Anders gesagt: Ihr Zähler kann unter Umständen also „im Dienst“ bleiben, selbst wenn dessen Kennzeichnung auf eine abgelaufene Eichfrist hindeutet. Das hält Aufwand und Kosten für Vermieter und Mieter im Rahmen.

Eichfrist

  • Wärmezähler: 6 Jahre
  • elektronische Zusatzeinrichtungen: 8 Jahre

Wärme- und Kältezähler sind Messgeräte zur Erfassung von thermischer Energie. Die Anzeige der abgegebenen bzw. aufgenommenen Wärmemenge erfolgt in »Kilowattstunden« (kWh) oder bei größeren Geräten in »Megawattstunden« (MWh). Die Einheit »Joule« ist ebenfalls zulässig. Wärme- und Kältezähler werden in das Heizungs- bzw. Kühlsystem (Rohrleitung) eingebaut und bestehen aus einem Volumenmessteil, zwei Temperaturfühlern und einem Rechenwerk.

Heizkostenverteiler (kleine Geräte an jedem Heizkörper), die nach dem Verdunstungsprinzip (Verdunsterröhrchen) arbeiten, oder auch elektronische Geräte, unterliegen nicht der Eichpflicht.

Eichfristen

  • Kaltwasserzähler: 6 Jahre
  • Warmwasserzähler: 6 Jahre
  • elektronische Zusatzeinrichtungen: 8 Jahre

Die Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern wurden 2021 auf sechs Jahre (Wärme- und Warmwasserzähler bisher 5 Jahre) verlängert. Damit haben diese Verbrauchsmessgeräte künftig eine einheitliche Eichfrist von sechs Jahren, womit auch die Austauschtermine der Zähler vereinheitlicht werden können.

Messdifferenzen bei Wasserzählern

Oft entsteht eine nicht unerhebliche Differenz bei der Abrechnung der Zählerstände zwischen der Summe aller Einzelzähler gegenüber dem Hauptzähler. Hier sind einige Gründe aufgeführt, die mögliche Ursachen dieser Differenzen sein können.

Die Grafik visualisiert die Messdifferenzen durch tropfende Wasserhähne. In einem Haus mit zwei Wohn-Etagen gibt es vier Wasserzähler, aus jedem kommt ein Tropfen Wasser. Im Keller misst der Hauptzähler die Summe aller Entnahmen, also vier Tropfen. © Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

Minimale Wasserentnahmen, z. B. tropfende Wasserhähne, werden von den Wohnungszählern nicht erfasst. Bei Hauptzählern summieren sie sich aber zu einer messbaren Menge.

Die Grafik visualisiert ein Haus mit zwei Wohn-Etagen mit je zwei preiswerten Wasserzählern. Jeder misst einen Wasserverbrauch von ca. 1,5 Kubikmeter je Stunde. Der geeichte Hauptzähler im Keller ist genauer und misst 10 Kubikmeter je Stunde. © Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

Wasserzähler in Wohnungen sind konstruktiv einfacher und deshalb erheblich preiswerter als Hauptwasserzähler. Dafür ist ihre Genauigkeit (Anlaufempfindlichkeit) geringer. Ein vernünftiger wirtschaftlicher Kompromiss.

Die Grafik visualisiert ein Haus mit zwei Wohn-Etagen mit je zwei Wasserzählern. Im Außenbereich des Hauses gibt es zwei weitere Wasserzähler, aus denen Wasser tropft. © Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

Nicht erfasste Zapfstellen führen zu Differenzen. Typisch dafür sind Garten- und Garagenleitungen.

Heizöl wird dem Kunden in der Regel mit Tankwagen angeliefert. Diese müssen mit geeichten Messanlagen ausgerüstet sein. Das bei der Abgabetemperatur gemessene Volumen des Heizöls muss auf das Volumen bei 15 ºC umgerechnet und der Heizölabrechnung zugrunde gelegt werden.

Nähere Informationen zur Berechnung finden Sie im Informationsblatt:

Häufig gestellte Fragen zu Versorgungsmessgeräten

Zwei Wasserzähler an einer Ziegelwand. Ein gelber Pfeil markiert die Konformitätskennzeichnung, ein weiterer zeigt auf die freiwillige Zusatzinformation des Herstellers „Eichfrist endet 2024“.

Neue Messgeräte werden vor dem Inverkehrbringen konformitätsbewertet und gelten für die Dauer der ersten Eichfrist als geeicht.

An der Konformitätskennzeichnung (auch »Metrologie-Kennzeichen«) ist das Jahr erkennbar, in dem das Messgerät gekennzeichnet und vermutlich auch in Verkehr gebracht wurde (hier: 2018).

Messgeräte, deren Eichfrist per Stichprobenverfahren verlängert wurde, erhalten kein neues Eichkennzeichen, gelten aber weiterhin als geeicht. Scheint die Eichfrist an Ihrem heimischen Messgerät abgelaufen, können Sie beim Messstellenbetreiber einen Nachweis für die gültige Eichung erbitten. 
 

Befundprüfung

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass Ihr Versorgungsmessgerät nicht korrekt misst, können Sie bei der zuständigen Eichbehörde oder einer Prüfstelle eine so genannte Befundprüfung beantragen.

Wer darf den Antrag stellen?

Eine Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen eichrechtlichen Vorschriften entspricht.

Wer führt die Prüfung durch?

Befundprüfungen an den hier beschriebenen Messgerätearten können nur von Eichbehörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Die Prüfung ist gebührenpflichtig.

Was ist beim Ausbau zu beachten?

Vor der eigentlichen Befundprüfung an einem Messgerät ist immer eine Aufnahme der Einbausituation des betroffenen Messgerätes vor Ort von einer entsprechend befugten Person durchzuführen und umfänglich zu dokumentieren (Beweisaufnahme). Bei einer nachträglichen Prüfung ist diese erforderliche Beweisaufnahme nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kann auch keine amtliche Prüfung zur Feststellung der Messrichtigkeit mehr erfolgen.

Welche Kosten entstehen?

Grundsätzlich ist für die Befundprüfung eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das Zweifache der jeweils aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr.

Bitte beachten Sie: Die Gebühren hat der Antragsteller zu tragen. Wenn bei einer Befundprüfung festgestellt wird, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, so trägt der Verwender des Messgerätes die Kosten der Befundprüfung, auch wenn er die Befundprüfung nicht beantragt hat.

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