22.06.2022

Neue Eichfristen bei Verbrauchsmessgeräten

Ein blauer Wasserzähler wird abgelesen. Eine Hand zeigt mit einem Kugelschreiber auf den Zählerstand. Im Inneren des Deckels des Messgeräts klebt ein Kennzeichen „geeicht bis 2014“.

Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf 6 Jahre (Wärme- und Warmwasserzähler bisher 5 Jahre).

Einheitliche Eichfristen von Versorgungsmessgeräten

Mit der Verlängerung von Eichfristen wird eine Empfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages umgesetzt. Damit haben diese Verbrauchsmessgeräte künftig eine einheitliche Eichfrist von 6 Jahren, womit auch die Austauschtermine der Zähler vereinheitlicht werden können. Die Hinweismarken »Geeicht bis ...« der bereits eingebauten Geräte werden nicht gewechselt.

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