Messanlagen auf Tankwagen: Überwachung zum Schutz der Verbraucher
Zusätzlich zur regelmäßigen Eichung von Tankwagen zur Heizöl-Lieferung führen die zuständigen Eichbehörden stichprobenartige Überwachungen der Messanlagen durch.
In Zeiten steigender Energiepreise ist es besonders wichtig, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die korrekte Abrechnung beim Heizöl-Kauf verlassen können. Um sicherzustellen, dass die abgerechnete Menge auch genau der gelieferten entspricht, unterliegen die Messanlagen auf Tankwagen der gesetzlichen Eichpflicht.
Die Arbeit der Eichbehörden leistet somit einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in eine korrekte und transparente Heizölversorgung zu stärken.
Bedeutung der Eichung und Eichfristen von Messanlagen auf Tankwagen
Nur geeichte Messgeräte dürfen im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, da sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Eichung stellt z. B. sicher, dass bestimmungsgemäß verwendete Messgeräte die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen einhalten. Diese liegen für Messanlagen auf Tankwagen bei ± 0,5 %. Dies bedeutet, dass bei einer Lieferung von 3.000 Litern Heizöl die tatsächlich gelieferte Menge immer im Bereich von 2.985 bis 3.015 Litern liegen muss.
Rund 5 % der Messanlagen in Deutschland zeigen bei den Prüfungen formale oder messtechnische Mängel. Diese müssen vor einer erneuten Eichung behoben werden. So werden die Interessen der Kundinnen und Kunden geschützt und Vertrauen in den fairen Handel gestärkt.
Die Eichfrist von Messanlagen auf Tankwagen beträgt abhängig vom Transportgut ein bis zwei Jahre. Unternehmen, die diese Fristen versäumen, riskieren Bußgelder sowie mögliche Einschränkungen im Geschäftsbetrieb. Denn ohne eine gültige Eichung dürfen die Messanlagen auf Tankwagen im geschäftlichen Verkehr nicht weiterverwendet werden.
Heizöl wird dem Kunden in der Regel mit Tankwagen angeliefert. Diese müssen mit geeichten Messanlagen ausgerüstet sein. Das bei der Abgabetemperatur gemessene Volumen des Heizöls muss auf das Volumen bei 15 ºC umgerechnet und der Heizölabrechnung zugrunde gelegt werden.
Stichprobenartige Überwachungen durch Eichbehörden
Zusätzlich zur regelmäßigen Eichung führen die zuständigen Eichbehörden stichprobenartige Überwachungen der Messanlagen durch, auch innerhalb der laufenden Eichfrist. Diese Kontrollen erfolgen meist in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden. Ziel ist es unter anderem, Manipulationen an den Messgeräten vorzubeugen.
In Sachsen werden solche Straßenkontrollen mehrmals jährlich durchgeführt. Immer wieder werden dabei Messanlagen mit geringen oder erheblichen Mängeln entdeckt. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass seit 2017 in Sachsen keine Manipulationen festgestellt wurden.
Vertrauen ist gut: Eichen ist besser.
Regelmäßige Eichungen und behördliche Überwachung der Messanlagen auf Tankwagen gewährleisten nicht nur die korrekte Messung und Abrechnung von Heizöllieferungen. Sie sind zudem als eine zentrale Maßnahme des Verbraucherschutzes bzw. zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen von großer Bedeutung. Denn wer möchte schon für Luft anstatt für Heizöl teuer zahlen?
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Eichbehörde.
- Informationsblatt - Heizöl – richtig gemessen und abgerechnet (*.pdf, 1,61 MB)
- Informationen und Kontaktdaten zu den sächsischen Eichämtern