Weihnachtsstollen auf dem Prüfstand: Sächsische Eichämter überwachen Stollenbäcker

Stollen gehört zur Advents- und Weihnachtszeit wie Glühwein oder Würstchen mit Kartoffelsalat. Aber wie können Verbraucher sicher sein, dass in Stollenpackungen auch so viel von dem weihnachtlichen Gebäck drin ist, wie angegeben? Um dies zu überprüfen, führt die sächsische Eichbehörde jedes Jahr Füllmengenkontrollen bei Stollenbäckern durch.
2023 wurden bisher 16 Überwachungen bei sächsischen Herstellern unterschiedlicher Betriebsgröße durchgeführt, weitere werden bis Ende des Monats folgen. In vier Fällen kam es bisher zu vereinzelten Beanstandungen wegen Unterfüllung der Stollenpackung oder Mängeln bei der Kennzeichnung. Dr. Eckhard Steep, Direktor des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen erklärt:
»Um einen fairen Wettbewerb zu sichern, ist eine regelmäßige Überprüfung der sächsischen Stollenhersteller wichtig. Denn ist weniger drin, als draufsteht, haben nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher ein Nachsehen, sondern auch die Konkurrenzunternehmen.«
Solche Marktüberwachungen bei Stollenbäckern finden zwischen August und Dezember direkt vor Ort statt. Stichprobenartig werden aus einer Charge bis zu 160 Exemplare aus dem Lager oder in großen Betrieben direkt vom Band entnommen. Sind die Herstellerdaten (»Deklaration«) und Nennfüllmenge korrekt angegeben, beginnt die Überprüfung der Füllmengen. Unterfüllt ein Betrieb seine Ein-Kilogramm-Packungen beispielweise durchschnittlich »nur« um wenige Gramm, summiert sich dies bei der Vielzahl an hergestellten Stollen zu »Einsparungen« im drei- bis vierstelligen Bereich – pro Tag. Eine kontinuierliche Marktüberwachung von Fertigpackungen durch die sächsische Eichbehörde soll dies unterbinden.
In den meisten Fällen sind die Stollenpackungen aber reichlich gefüllt. Bei den Überwachungen 2023 wurden bei den einzelnen Herstellerbetrieben durchschnittliche Überfüllungen um bis zu acht Prozent festgestellt. Steep ergänzt: »Der Verbraucher bekommt für gewöhnlich also mehr als er bezahlt. Jedoch haben wir bei drei Bäckereien vereinzelte Unterfüllung von bis zu sechs Prozent festgestellt. In einem Fall bekäme der Käufer anstatt der angegebenen Menge von 750 Gramm nur 700 Gramm. Das liegt weit außerhalb der Toleranzgrenzen. Solche Chargen werden gesperrt und untergewichtige Packungen vor dem Verkauf aussortiert. An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig unsere Arbeit für den Schutz der Verbraucher und zur Sicherung des fairen Wettbewerbs ist.«
Die sächsischen Eichämter führen jährlich 250 bis 300 Überwachungen von Herstellern von Fertigpackungen in ganz Sachsen durch, in den letzten Wochen eines jeden Jahres auch bei Stollenherstellern. Denn dann ist das Weihnachtsgebäck in aller Munde: In der Region Leipzig spricht man von »Stolle«, die Dresdner sagen »Striezel«, die überregionale Bezeichnung lautet »Stollen«. Nicht nur hierzulande genießt das buttrige Hefegebäck hohes Ansehen. Weltweit wird die traditionelle Weihnachtsbackware verzehrt. Rund 120 Fachbetriebe stellen Dresdner Christstollen her. Unzählige weitere sächsische Bäckereien und Konditoreien widmen sich der Herstellung von Mandel-, Mohn- und klassischem Weihnachtsstollen.
Was – zum Bedauern der Beschäftigten der Eichämter – nicht zur Überwachung gehört, ist eine Geschmacksprobe. Aber die Qualität von Stollen aus Sachsen ist ohnehin über jeden Zweifel erhaben. Lassen Sie sich Ihren Weihnachtsstollen also gut schmecken!