11.03.2024

Marktkontrolle auf dem 28. Europäischen Bauernmarkt in Plauen

Foto einer Waage, auf dem ein Stück eingeschweißtes Fleisch liegt. Die Waage zeigt Gewicht und Grundpreis der Ware an. Neben dem Display klebt ein Zusatzkennzeichen, darauf steht: „geeicht bis 2030, soweit amtliche Sicherungszeichen nicht verletzt sind“.

Die sächsische Eichbehörde besuchte am 11.03.2024 den Europäischen Bauernmarkt in Plauen. Im Rahmen einer Marktkontrolle wurden insgesamt 29 Standbetreiber auf die korrekte Umsetzung der Vorgaben des deutschen Eichrechts überprüft.

Schwerpunkte der Marktkontrolle

Brutto-für Netto-Überprüfung: 
Bei Fleisch-, Käse- und anderen Waren, deren Preis nach Gewicht bestimmt wird, muss das Verpackungsgewicht beim Wägevorgang abgezogen werden. Ein solcher Tara-Abzug ist laut Eichrecht verpflichtend, damit der Kunde nur für das Gewicht der Ware bezahlt. In Gesprächen mit dem Verkaufspersonal wurde in fünf Fällen auf die Bedeutung des Tara-Abzugs hingewiesen und diesbezügliche Fragen beantwortet. 

Verwendungsüberwachung von Waagen: 
Die Verwendung von Waagen zur Bestimmung des Gewichts einer Ware unterliegt eichrechtlichen Vorgaben. Daher wurden u. a. die Eichkennzeichen von insgesamt 18 Waagen auf Aktualität überprüft. Zusätzlich wurden einige Händler auch zur korrekten Nivellierung der Waagen beraten. Sind Waagen nicht einwandfrei ausgerichtet, kann es zur Verfälschung des Gewichtswertes und zur Anzeige fehlerhafter Wägewerte kommen. 

Marktüberwachung an Fertigpackungen: 
Für Produkte, die in Abwesenheit des Kunden verpackt werden, gelten vielfältige gesetzliche Vorgaben. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise ein Recht darauf, auf vorverpackten Waren deutlich zu erkennen, wie viel Inhalt in der Fertigpackung steckt und von wem die Ware hergestellt wurde. In Bezug auf die Verpackungsdeklaration konnten die Mitarbeitenden der Eichbehörde einen positiven Trend im Vergleich zum Vorjahr erkennen: Alle Standbetreiber, die im vergangenen Jahr auf notwendige Anpassungen ihrer Verpackungsdeklaration hingewiesen wurden, hatten diese Forderungen 2024 umgesetzt. 

Überwachung Getränkeausschank: 
Beim Ausschank z. B. von Wein, Glühwein oder Bier gab es 2024 keine Beanstandungen. Alle Getränke wurden in dafür geeigneten Ausschankmaßen verkauft. Auf einem solchen Ausschankmaß sind z. B. der Füllstrich, das Nennvolumen und eine CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß angebracht. In einem Fall waren selbst die Becher für den Gratisausschank eichrechtskonform, auch wenn dies bei einer kostenfreien Abgabe nicht erforderlich ist. 

Marktüberwachung auf dem europäischen Bauernmarkt: Ein Verkaufsstand mit verschiedenen Seifenstücken in der Auslage. Am rechten Bildrand halten Hände eine Flasche hoch, während eine Person das Etikett liest.

»Das Ergebnis der Marktkontrolle auf dem Europäischen Bauernmarkt ist insgesamt sehr positiv. Zwar gab es durchschnittlich an jedem dritten Stand kleinere Auffälligkeiten, für die jedoch im persönlichen Gespräch mit den Standbetreibern sofort umsetzbare Lösungen gefunden wurden«, erklärt Dr. Steep, Direktor des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen.

In der Vergangenheit wurde der Europäische Bauernmarkt jedes Jahr durch die sächsische Eichbehörde überprüft. Ziel solcher Marktkontrollen ist es, den Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Der Direktor des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen ergänzt:

»Am Beispiel dieses Marktes zeigt sich, dass konsequente Überprüfungsmaßnahmen von großer Bedeutung für einen fairen Handel sind. Vor Ort nutzen unsere Mitarbeitenden jede Gelegenheit zur Aufklärung. Die sinkende Zahl an Auffälligkeiten im Vergleich zu den Vorjahren bestätigt den Erfolg dieser Vorgehensweise.«

Der Europäische Bauernmarkt findet jedes Jahr im Möbelcenter biller in Plauen statt und begrüßt zehntausende Besucher. In diesem Jahr können die Besucherinnen und Besucher vom 9. bis 16. März 2024 Produkte aus verschiedenen, europäischen Nationen probieren und erwerben. 

Veranstalter des Europäischen Bauernmarktes ist der Verein »Vogtländischer Bauernmarkt« e.V. Rothenkirchen. Unterstützt wird der Markt unter anderem vom Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Peter Jahr, durch den Freistaat Sachsen und vom Landrat des Vogtlandkreises Thomas Hennig, der die Schirmherrschaft übernahm. 

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