15.10.2024

Technische Richtlinie TR-G 9 zu Mengenumwertern für Gas

Mengenumwerter für Gas und Rohrleitungen an einer Kellerwand

Mit der verpflichtenden Anwendung der überarbeiteten TR-G 9 gehen einige Änderungen der bisherigen Verfahrensweise bei der Inbetriebnahme und Verwendung von Mengenumwertern für Gas einher.

Am 1. Oktober 2024 informierten die Mitarbeitenden des Eichamtes Dresden zur neuen Technischen Richtlinie TR-G 9. Diese regelt die Zusammenschaltung von Mengenumwertern mit Gaszählern und anderen Geräten, die dem Eichrecht unterliegen, und richtet sich an deren Verwender (in der Regel: der Messstellenbetreiber).

Mit der verpflichtenden Anwendung der überarbeiteten TR-G 9 gehen einige Änderungen der bisherigen Verfahrensweise einher. Dies betrifft unter anderem die Inbetriebnahme von Mengenumwertern und den Wechsel von angeschlossenen Gaszählern.

Bei der Informationsveranstaltung wurde auch auf das AGME-Informationsblatt zur TR-G 9 verwiesen. Dieses wurde nun auf der Seite www.eichamt.de unter Fachinformationen/Allgemeine Fachinformationen veröffentlicht. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Eichamtes Dresden gern zur Verfügung.